Zusammenfassung
Die Verordnung 208/2017 erweitert das Messgebiet um Graz, führt Benzo(a)pyren als zu messenden Schadstoff ein, aktualisiert Grenzwerte pro Bundesland und legt neue Melde‑ sowie Qualitätsvorgaben für Luftmessungen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2017XXV
Umwelt
Schwerpunkte
- Der Messbereich wird auf die Landeshauptstadt Graz sowie die Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Raaba‑Grambach, Hausmannstätten, Seiersberg‑Pirka und Hart bei Graz ausgeweitet.
- Benzo(a)pyren muss künftig an Belastungsschwerpunkten gemessen werden; Vor‑Erkundungsmessungen müssen die Konzentration im Verhältnis zum Immissionsgrenzwert bewerten.
- Tabelle 1 in § 5 Abs. 1 wird aktualisiert und enthält für jedes Bundesland neue Höchstwerte für SO₂, NO₂, PM10, PM2,5, Benzo(a)pyren, CO und Benzol.
- Der Ausdruck „Währinger Gürtel“ wird gestrichen und das Wort „Lehen“ durch „Lehener Park“ ersetzt, um Ortsbezeichnungen zu aktualisieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.