<!--[0-->Änderung der Ozonmesskonzeptverordnung – neue Meldepflichten & Referenzmethoden<!--]-->
Änderung der Ozonmesskonzeptverordnung – neue Meldepflichten & Referenzmethoden
Verordnung vom 02.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 209/2017 aktualisiert das Ozonmesskonzept, führt neue Melde- und Dokumentationspflichten für Messstellen ein, legt einheitliche Messmethoden fest und verwendet geschlechtsneutrale Bezeichnungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2017XXV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „Salzburg‑Stadt Lehen“ wird durch „Salzburg Lehener Park“ ersetzt.
  • Landeshauptleute müssen bis zum 1. Dezember jedes Jahres eine aktuelle Liste aller dauerhaft betriebenen Messstellen inklusive Metainformationen an das Bundesministerium melden.
  • Der Begriff „Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ wird um die Hinweisformulierung „entsprechend den Anforderungen des § 5“ ergänzt.
  • Bei der Auswahl von Messstellen sind die Anforderungen des Anhangs VIII Abschnitt A der EU‑Richtlinie 2008/50/EG zu berücksichtigen.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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