Zusammenfassung
Die Verordnung regelt für die Jahre 2017‑2021 den Beginn (letzter Sonntag im März) und das Ende (letzter Sonntag im Oktober) der Sommerzeit in Österreich. Sie basiert auf dem Zeitzählungsgesetz und einer EU‑Richtlinie.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/17/2017XXV
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 26.03.2017 Außer Kraft ab 31.10.2021
- Die Verordnung legt für jedes Jahr von 2017 bis 2021 den genauen Zeitraum der Sommerzeit fest.
- Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag im März um 02:00 Uhr MEZ und endet am letzten Sonntag im Oktober um 03:00 Uhr MESZ.
- Die rechtliche Grundlage ist § 2 Abs. 1 und 4 des Zeitzählungsgesetzes in Verbindung mit der EU‑Richtlinie 2000/84/EG.
- Die konkreten Termine sind: 2017 (26. März – 29. Oktober), 2018 (25. März – 28. Oktober), 2019 (31. März – 27. Oktober), 2020 (29. März – 25. Oktober) und 2021 (28. März – 31. Oktober).
Dokumente (PDFs)
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