Änderung der KFV‑Durchführungsverordnung: Emissionen, Prüfungsgebühren & Sondertransport‑Regelungen
Verordnung vom 21.08.2017Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die Kraftfahrgesetz‑Durchführungsverordnung um neue Emissions‑ und Energieverbrauchsvorgaben, regelt Gebühren für Prüfungen und legt technische Standards für Sondertransport‑Begleitfahrzeuge fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/21/2017XXV
Umwelt
Verkehr
Energie
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 1d legt fest, dass Kraftfahrzeuge hinsichtlich Emissionen von gasförmigen Schadstoffen, Partikeln, CO₂, Kraftstoff‑ und Stromverbrauch EU‑weit anerkannte Grenzwerte einhalten müssen.
- Die Wortfolge im genannten Absatz wird von „Bundesanstalt für Verkehr“ zu „Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ geändert.
- Für Prüfungen und die Eingabe von Daten in die Genehmigungsdatenbank wird eine Vergütung von 30 Euro pro angefangene halbe Stunde festgelegt.
- Für Gelenkomnibusse der Klasse M3, die im Stadtverkehr eingesetzt werden, wird die maximale Fahrzeuglänge auf 20 Meter begrenzt, sofern die Strecke dafür geeignet ist und vom Landeshauptmann geprüft wurde.
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