Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Messstrecken im Tunnel Selzthal der A9 fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit automatisch überwacht wird. Beginn und Ende der Messstrecken werden angekündigt; das Gesetz trat am 24. 08. 2017 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/23/2017XXV
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken im Tunnel Selzthal (km 71,02–69,97 und km 69,95–71,02), auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen den Verkehrsteilnehmern vorher angekündigt werden.
- Die Verordnung trat am 24. 08. 2017 in Kraft und ersetzte die frühere Verordnung vom 12. Dezember 2016, die am 23. 08. 2017 außer Kraft setzte.
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