Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in fünf Gemeinden zum Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einem Plan und schließt Wanderwege aus, solange sie nicht von militärischen Übungen betroffen sind. Sie tritt am 1. September 2017 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport8/28/2017XXV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in fünf Gemeinden werden zum Sperrgebiet erklärt.
- Die Grenzen des Sperrgebiets werden in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5 000 mit einer roten Linie gekennzeichnet.
- Wanderwege, die im Übersichtsplan durch eine blaue Linie markiert sind, bleiben grundsätzlich von der Sperrung ausgenommen, außer während militärischer Übungen, die vom Kommandanten festgelegt und öffentlich gemacht werden.
- Der Übersichtsplan muss zur Einsicht beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, bei der steirischen Landesregierung sowie in den betroffenen Gemeinden ausliegen.
Dokumente (PDFs)
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