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Änderung der Betretungsverbote für österreichische Betreuungseinrichtungen (2017)
Verordnung vom 28.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 228/2017 aktualisiert die BetreuungseinrichtungenBetretungsverordnung 2005: Sie ersetzt veraltete Gesetzblattzitate, passt Referenzen an und verbietet das unbefugte Betreten von 32 spezifischen Betreuungseinrichtungen.
Bundesministerium für Inneres8/28/2017XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 5 Abs. 1 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005 als Rechtsgrundlage.
  • In der Promulgationsklausel wird das alte Zitat des Bundesgesetzblatts (Nr. 4/2008) durch das aktuelle Zitat (Nr. 84/2017) ersetzt.
  • Der Verweis in § 3 Abs. 7 wird von den alten Ziffern 16, 26, 28 und 29 auf die neuen Ziffern 17, 29 und 30 angepasst.
  • Die Verordnung legt fest, dass das unbefugte Betreten und der unbefugte Aufenthalt in 32 benannten Betreuungseinrichtungen verboten ist. Dazu zählen u. a. die Betreuungsstelle Ost (Traiskirchen), Betreuungsstelle West (St. Georgen im Attergau) und zahlreiche weitere Einrichtungen in ganz Österreich.
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Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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