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Statistik‑Verordnung für Erwerbsobstanlagen (Obst & Beeren)
Verordnung vom 11.09.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten zu Obst‑ und Beerenobstanlagen in Österreich bis zum 30. September 2018, legt das Verfahren, die zu erfassenden Merkmale und die Kostenübernahme durch den Minister fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/11/2017XXV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 11.09.2017 Außer Kraft ab 31.12.2018
  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss bis zum 30. September 2018 eine Vollerhebung über Obst‑ und Beerenobstanlagen durchführen.
  • Erfasst werden Betriebe mit einer zusammenhängenden Mindestanbaufläche von mindestens 15 Ar für Kern‑/Steinobst bzw. 10 Ar für Beerenobstanlagen.
  • Die Erhebung erfolgt per elektronischem Fragebogen; die Unterlagen müssen den Befragten bis zum 15. November 2017 zugestellt werden.
  • Zu erfassen sind u. a. Sorten, durchschnittlicher Hektarertrag, Baumzahl, Fläche, Bewässerungsart, Schutzmaßnahmen (Hagelnetze, Überdachungen) und Vermarktungswege.
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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