<!--[0-->Änderung der Gesundheitsüberwachung‑Verordnung (VGÜ 2017) – elektronische Befundübermittlung & Datensicherheit<!--]-->
Änderung der Gesundheitsüberwachung‑Verordnung (VGÜ 2017) – elektronische Befundübermittlung & Datensicherheit
Verordnung vom 19.09.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz wird 2017 neu benannt und um elektronische Übermittlung von Befunden sowie strenge Datensicherheitsmaßnahmen erweitert. Der bisherige § 6 Abs. 9 entfällt, und die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2017.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/19/2017XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird in "Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 (VGÜ 2017)" umbenannt.
  • Befunde und Beurteilungen können elektronisch über verschlüsselte Verbindungen (mindestens TLS 1.2, AES‑128, RSA‑2048) übermittelt werden.
  • Übermittelte Befunde und Beurteilungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
  • Datensicherheitsmaßnahmen werden festgelegt: beschränkter Zugriff, individuelle Zugriffsrechte, Protokollierung von Vorgängen und ein verbindliches Datensicherheitskonzept.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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