Zusammenfassung
Die Verordnung 264/2017 ändert die Prüfungsordnung und die Lehrpläne der AHS: Sie erlaubt neue Hilfsmittel bei Prüfungen, ersetzt „Instrumentalunterricht“ durch „Instrumentalmusik und Gesang“, legt Themenbereiche für Abschlussklassen fest und führt Arbeitsgruppen zur mündlichen Prüfungsvorbereitung ein.Bundesministerium für Bildung9/29/2017XXV
Schwerpunkte
- Bei schriftlichen Prüfungen dürfen klassische Schreibgeräte, Lineal, Geo‑Dreieck, Zirkel, Formelsammlungen und elektronische Hilfsmittel verwendet werden.
- Das Wort „Instrumentalunterricht“ wird in allen betroffenen Rechtsvorschriften durch die Formulierung „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt.
- Lehrerinnen und Lehrer müssen pro Woche mindestens zwei und höchstens drei Themenbereiche festlegen, insgesamt jedoch nicht mehr als 18, und diese bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe veröffentlichen.
- Für Erstprüflinge dürfen in der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung Arbeitsgruppen zur Vorbereitung eingerichtet werden.
Dokumente (PDFs)
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