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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland – Oktober 2017
Verordnung vom 06.10.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Oktober 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres10/6/2017XXV
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 21b Abs. 1 Gehaltsgesetz, das die Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage regelt.
  • Durch das Einvernehmen mit dem Bundeskanzler werden die Hundertsätze für Oktober 2017 festgesetzt.
  • Jeder im Anhang genannte Dienstort erhält einen eigenen Prozentsatz, z. B. 13 % für Abu Dhabi, 6 % für Luxemburg oder 41 % für Zürich.
  • Die festgesetzten Hundertsätze gelten ausschließlich für den Monat Oktober 2017 und verlieren danach ihre Gültigkeit.
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Kurz Sebastian

ÖVP

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
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