Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht für das Erntejahr 2017 die zulässige Hektar‑Höchstmenge für Trauben auf 10 800 kg bzw. 8 100 l Wein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/6/2017XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017
- Die zulässige Hektar‑Höchstmenge für das Erntejahr 2017 wird auf 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein festgelegt.
- Die Anpassung gilt ausschließlich für das Erntejahr 2017 und betrifft alle Winzer, die nach dem Weingesetz 2009 produzieren.
- Die Verordnung wurde am 6. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Die neue Hektar‑Grenze soll den Winzern mehr Flexibilität bei der Traubenproduktion geben, ohne die Gesamtkapazität des Weinmarktes zu stark zu erhöhen.
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