Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Oktober 2017 neue monatliche Lehrlingslöhne für Fitnessbetreuer fest, definiert einen Urlaub‑ und Weihnachtszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung und bestimmt einheitliche Überstundenregelungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/24/2017XXV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird festgesetzt: 505 € im ersten, 645,70 € im zweiten und 907,20 € im dritten Lehrjahr.
- Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer vollen Monatsvergütung.
- Für Überstunden von Lehrlingen ab 18 Jahren wird ein Stundenlohn von 7,80 € zugrunde gelegt, falls kein Facharbeiterlohn vorhanden ist.
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Bereich Fitnessbetreuung. Sie trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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