Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 passt die Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 an: Sie ersetzt das Wort „Hubschrauberplatz“ durch „Hubschrauberflugplatz“, fügt neue Hubschrauberflugplätze ein und ergänzt Regelungen zum Flugplan.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/3/2017XXV
Verkehr
Schwerpunkte
- Das Wort „Hubschrauberplatz“ wird in § 2 Abs. 1 durch das präzisere „Hubschrauberflugplatz“ ersetzt.
- Nach den Ortsangaben „Lienz‑Nikolsdorf“ und „Wolfsberg“ werden die neuen Hubschrauberflugplätze Ludesch bzw. Wucher Zürs – Lech am Arlberg eingefügt.
- Die Absatzbezeichnungen in § 3 werden von (3),(3),(4) zu (3),(4),(5) geändert und ein neuer Absatz 5 wird eingefügt, der auf zahlreiche EU‑Durchführungsverordnungen zum Flugplan verweist.
- Ein neuer Absatz 3 wird in § 4 eingefügt, der festlegt, dass §§ 2 Abs. 1 sowie §§ 3 Abs. 3‑5 der geänderten Verordnung am Tag nach Kundmachung (04.11.2017) in Kraft treten.
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