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Änderung der Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 (Novellierung 2017)
Verordnung vom 03.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 passt die Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 an: Sie ersetzt das Wort „Hubschrauberplatz“ durch „Hubschrauberflugplatz“, fügt neue Hubschrauberflugplätze ein und ergänzt Regelungen zum Flugplan.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/3/2017XXV
Verkehr

Schwerpunkte

  • Das Wort „Hubschrauberplatz“ wird in § 2 Abs. 1 durch das präzisere „Hubschrauberflugplatz“ ersetzt.
  • Nach den Ortsangaben „Lienz‑Nikolsdorf“ und „Wolfsberg“ werden die neuen Hubschrauberflugplätze Ludesch bzw. Wucher Zürs – Lech am Arlberg eingefügt.
  • Die Absatzbezeichnungen in § 3 werden von (3),(3),(4) zu (3),(4),(5) geändert und ein neuer Absatz 5 wird eingefügt, der auf zahlreiche EU‑Durchführungsverordnungen zum Flugplan verweist.
  • Ein neuer Absatz 3 wird in § 4 eingefügt, der festlegt, dass §§ 2 Abs. 1 sowie §§ 3 Abs. 3‑5 der geänderten Verordnung am Tag nach Kundmachung (04.11.2017) in Kraft treten.
Image of politician Leichtfried Jörg, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Leichtfried Jörg, Mag.

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