Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Gräberntunnel der A2‑Süd‑Autobahn in den Jahren 2017‑2018 ausgewählte Streckenabschnitte mittels bildgebender Technik überwacht werden, um die Einhaltung von Tempolimits zu prüfen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/6/2017XXV
Straßenverkehr
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017 Außer Kraft ab 31.12.2018
- Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 StVO 1960 als rechtliche Grundlage für die Einführung von Abschnittskontrollen.
- Für die Fahrtrichtung Italien wird der Streckenabschnitt zwischen km 244,14 und km 246,36 des A2‑Süd‑Tunnels als Messstrecke festgelegt.
- Für die Fahrtrichtung Wien wird der Gegenabschnitt zwischen km 246,38 und km 244,01 des A2‑Süd‑Tunnels als Messstrecke definiert.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.