Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Durchführung einer Statistik über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Zeitraum 2018‑2019, einschließlich Erhebungsumfang, Befragungspflichten und Veröffentlichung der Ergebnisse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/8/2017XXV
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt im Jahr 2018 und 2019 eine zusätzliche Erhebung durch, um Daten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu sammeln.
- Erhoben werden 11 Merkmale von Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, etwa Betreuungspflichten, Inanspruchnahme von Kinderbetreuung und deren Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit.
- Die Datenerhebung erfolgt jedes Kalenderquartal als Zusatzfragen zur regulären Erwerbs‑ und Wohnungsstatistik 2010.
- Alle befragten Personen sind zur Auskunft verpflichtet; bei Verweigerung drohen Rechtsfolgen nach § 66 Bundesstatistikgesetz 2000.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.