Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – Einführung luftfahrtrechtlicher Vorgaben (2017)
Verordnung vom 08.11.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 2017 ändert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, führt einen neuen Teil für luftfahrtrechtliche Verfahren ein und legt erweiterte Nachweis‑Pflichten für den Arbeitnehmerschutz fest. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Dezember 2017 datiert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/8/2017XXV
Verkehr
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gibt der bisherigen Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 den neuen Titel „ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017“.
- Ein neuer sechster Teil wird eingefügt, der das luftfahrtrechtliche Verfahren regelt und die Genehmigungs‑ und Bewilligungsverfahren für Luftfahrt‑ und Flughafen‑Bodenabfertigungsanlagen umfasst.
- Die Verordnung erweitert die Nachweis‑Pflichten, sodass bei Anträgen im Luftfahrt‑ und Flughafen‑Bodenabfertigungsbereich spezifische Dokumente (z. B. Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumente) vorgelegt werden müssen.
- Ein neuer Paragraph 21 wird eingefügt, der die Inkraft‑ und Übergangsbestimmungen regelt.
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