Zusammenfassung
Die Verordnung 309/2017 ändert die Arbeitsstättenverordnung: Sie verschärft Vorgaben für Verkehrswege, Beleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die Regelungen gelten ab dem 1. Dezember 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/8/2017XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Verkehrswege in Arbeitsstätten müssen möglichst eben, ausreichend tragfähig und bei jeder Witterung gefahrlos nutzbar sein; die Beleuchtung muss mindestens 30 Lux betragen und darf nicht blenden.
- Für Fluchtwege werden neue Längenbegrenzungen eingeführt, die von der Raumhöhe und dem Vorhandensein von Brandmelde‑ bzw. Rauch‑/Wärmeabzugsanlagen abhängen; bei nicht einheitlicher Raumhöhe ist die durchschnittliche Höhe zu verwenden.
- In Absatz 3 wird ergänzt, dass Fluchtwege zusätzlich direkte Ausgänge zu einem sicheren Ort im Freien besitzen müssen.
- Notausgänge müssen je nach maximaler Personenanzahl Mindestbreiten von 0,8 m (bis 40 Personen), 0,9 m (bis 80 Personen), 1,0 m (bis 120 Personen) und für jede weitere Gruppe von zehn Personen zusätzlich 0,1 m haben.
Dokumente (PDFs)
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