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Schiffsausrüstungsverordnung‑See: Einheitliche Regeln für Schiffs‑Ausrüstung
Verordnung vom 13.11.2017

Zusammenfassung

Die Schiffsausrüstungsverordnung‑See legt fest, welche technischen und dokumentarischen Anforderungen Seeschiff‑Ausrüstung in Österreich erfüllen muss. Sie führt einheitliche Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung ein, um die Sicherheit und EU‑Kompatibilität zu gewährleisten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/13/2017XXVI
Umwelt
Transport
Industrie
Gesundheit
Sicherheit
Internationale Zusammenarbeit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Schiffsausrüstungen, die in Österreich hergestellt oder in Verkehr gebracht werden und Schiffe mit EU‑Flagge ausrüsten.
  • Hersteller müssen ihre Produkte einem Konformitätsbewertungsverfahren durch eine benannte, notifizierte Stelle unterziehen und anschließend das Steuerrad‑Kennzeichen anbringen.
  • Das Steuerrad‑Kennzeichen muss gut sichtbar, dauerhaft und leserlich am Produkt oder dessen Datenplakette angebracht werden; zusätzlich müssen Kennnummer der Konformitätsstelle und das Anbringungsjahr angegeben werden.
  • Hersteller müssen die EU‑Konformitätserklärung, technische Unterlagen und das Kennzeichen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren und bei Änderungen der Normen neue Bewertungen durchführen.
Image of politician Leichtfried Jörg, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Leichtfried Jörg, Mag.

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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