Zusammenfassung
Die Lumpy‑Skin‑Disease‑Verordnung legt Maßnahmen zur Früherkennung, Bekämpfung und Tilgung von LSD in Österreich fest, definiert Risikogebiete, Zonen und Verbreitungsverbote sowie mögliche Impfungen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/16/2017XXVI
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.12.2017
- Die Verordnung legt den Anwendungsbereich fest: Sie dient der Früherkennung, Bekämpfung und Tilgung von Lumpy‑Skin‑Disease in Österreich und setzt die EU‑Richtlinie 92/119/EWG um.
- Ein risikobasierter Stichprobenplan wird von AGES erstellt, um in festgelegten Risikogebieten regelmäßige Proben zu entnehmen (LSD‑Monitoring).
- Bei Verdacht auf LSD muss der Betrieb sofort gesperrt, alle Tiere gezählt und Biosicherheits‑ sowie Hygienemaßnahmen angeordnet werden; Proben werden zur Laborbestätigung entnommen.
- Wird ein Ausbruch bestätigt, wird die tierschutzgerechte Tötung aller empfänglichen Tiere angeordnet, der Transport von tierischen Produkten verboten und für 72 Stunden ein generelles Tierverkehrsverbot erlassen.
Dokumente (PDFs)
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