<!--[0-->LSD‑Verordnung – Maßnahmen gegen Lumpy‑Skin‑Disease<!--]-->
LSD‑Verordnung – Maßnahmen gegen Lumpy‑Skin‑Disease
Verordnung vom 16.11.2017

Zusammenfassung

Die Lumpy‑Skin‑Disease‑Verordnung legt Maßnahmen zur Früherkennung, Bekämpfung und Tilgung von LSD in Österreich fest, definiert Risikogebiete, Zonen und Verbreitungsverbote sowie mögliche Impfungen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/16/2017XXVI
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.12.2017
  • Die Verordnung legt den Anwendungsbereich fest: Sie dient der Früherkennung, Bekämpfung und Tilgung von Lumpy‑Skin‑Disease in Österreich und setzt die EU‑Richtlinie 92/119/EWG um.
  • Ein risikobasierter Stichprobenplan wird von AGES erstellt, um in festgelegten Risikogebieten regelmäßige Proben zu entnehmen (LSD‑Monitoring).
  • Bei Verdacht auf LSD muss der Betrieb sofort gesperrt, alle Tiere gezählt und Biosicherheits‑ sowie Hygienemaßnahmen angeordnet werden; Proben werden zur Laborbestätigung entnommen.
  • Wird ein Ausbruch bestätigt, wird die tierschutzgerechte Tötung aller empfänglichen Tiere angeordnet, der Transport von tierischen Produkten verboten und für 72 Stunden ein generelles Tierverkehrsverbot erlassen.
Image of politician Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Abgeordnete zum Nationalrat
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.