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Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen (Österreich)
Verordnung vom 21.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest, definiert Lohnklassen, Sonderzahlungen und Zuschläge und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer/innen, die Reinigung, Wartung, Aufsicht oder Betreuung von Anlagen übernehmen.
  • Es gibt drei Einstufungsgruppen: Gruppe 1 (10,02 € pro Stunde), Gruppe 2 (11,14 €) und Gruppe 3 (14,61 €).
  • Der Lohn muss monatlich bis zum dritten Tag des Folgemonats ausbezahlt werden.
  • Arbeitnehmer*innen erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils mindestens ein Zwölftel des Jahresbezugs.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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