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Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 32/2017)
Verordnung vom 23.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 32/2017 legt ab dem 1. Jänner 2017 eine neue Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: Grundvergütung € 321,30 und Zuschlag € 176,00.
Bundesministerium für Inneres1/23/2017XXV
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2017
  • Die Verordnung basiert auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, das die Befugnis zur Festlegung der Pauschalvergütung gibt.
  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 321,30 festgelegt.
  • Ein zusätzlicher Zuschlag von € 176,00 wird zur Grundvergütung hinzugerechnet.
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Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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