Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen im Burgenland fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Freizeit‑ und Gartenanlagen, Heizungen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter und enthält Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich 109,15 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken erhöht sich dieser Betrag um 12,89 € pro zusätzlichem Geschoss.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunen wird ein Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 10,77 € berechnet; für Wasseraufbereitung gilt 12,42 €, für Arbeiten an Sonn‑/Feiertagen gibt es einen 100 %igen Zuschlag.
- Für Grünflächen und Gartenanlagen werden pauschale Jahresbeträge pro Quadratmeter für Reinigung, Bewässerung, maschinelles Mähen und Baumpflege festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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