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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien (2018)
Verordnung vom 21.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sondervergütungen und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und deckt alle Hausbesorger/innen ab, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen – sowohl für Arbeitgeber*innen ohne Kollektivvertrag als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2641 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,4763 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
  • Ein Materialzuschlag von 15 % wird auf das Grundentgelt aufgeschlagen, um die Kosten für Reinigungs‑ und Winterpflegeprodukte zu decken; dieser Zuschlag ist kein Teil des Lohns.
  • Zusätzliche Vergütungen umfassen: 4,50 € für das Türöffnen vor Mitternacht und 5,00 € danach; Stundenlöhne von 9,42 € (12,84 € nachts/Feiertage) für Sonderarbeiten; 22,18 € bzw. 32,59 € monatlich für Toilettenreinigung; 58,83 € Pauschale für die Beseitigung ekelerregender Verschmutzungen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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