Zusammenfassung
Die 323. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 in Wien verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Wien und nur für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die betreffenden Personen monatlich 96,11 €; ab dem achten Stockwerk erhöht sich der Betrag um 6,90 € pro zusätzlichem Stockwerk.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, wobei ein Stundenlohn von 14,21 € zugrunde gelegt wird (an Sonn‑ und Feiertagen das Doppelte).
- Für Grünflächen und Gartenanlagen werden Entgelte pro Quadratmeter festgelegt (z. B. 0,3210 € für Reinigung), sowie ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 10,45 € für Baumpflegearbeiten.
Dokumente (PDFs)
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