Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Wien einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen, Heizungs‑ und Warmwasseranlagen sowie ähnlichen Einrichtungen fest. Sie definiert Pauschalbeträge, Stundenlöhne und Zuschläge, die ab dem 1. Jänner 2018 gelten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2017XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Betreuer von Aufzügen erhalten monatlich 98,61 €, wobei ab dem achten Geschoss pro zusätzlichem Stockwerk ein Aufschlag von 7,08 € hinzukommt.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 14,58 € (Sonntag/Feiertag: das Doppelte). Für Hobby‑ und Spielplätze gilt ein Stundenlohn von 9,42 €; Inkassoeinnahmen werden mit 5 % verzinst.
- Für Grünflächen werden feste Preise pro Quadratmeter für Reinigung (0,3293 €), Bewässerung (0,3414 €) und maschinelles Mähen (0,5883 €) angegeben; weitere Arbeiten an Bäumen, Sträuchern etc. werden nach einem Stundenlohn von 10,72 € vergütet.
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