<!--[0-->Änderung der AHS‑Prüfungsordnung: neue Fächer Lebende Fremdsprache & Religion<!--]-->
Änderung der AHS‑Prüfungsordnung: neue Fächer Lebende Fremdsprache & Religion
Verordnung vom 24.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 326/2017 ergänzt die AHS‑Prüfungsordnung um ein Fach für lebende Fremdsprachen (dreijährig) und ein Wahlpflichtfach Religion sowie einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Bildung11/24/2017XXVI
Kultur
Bildung
Schulwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ wird eingeführt, mit 6‑9 Wochenstunden und 8‑12 Themenbereichen.
  • Ein neuer Unterrichtsgegenstand „Religion“ wird als Wahlpflichtfach mit 8‑18 Themenbereichen eingeführt.
  • Der neue Absatz 6 in § 35 legt fest, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung (24.11.2017) in Kraft treten.
Image of politician Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Bundesministerin für Bildung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.