Mauttarifverordnung 2017 – differenzierte Mauttarife nach Emissionen und Achszahl
Verordnung vom 28.11.2017Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2017 legt neue, nach Emissionsklassen und Achszahl gestaffelte Mauttarife für österreichische Bundesstraßen fest, inklusive Aufschlägen für bestimmte Strecken und Nachtzuschlägen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/28/2017XXVI
Umwelt
Verkehr
Schwerpunkte
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge wird nach Emissionsklassen A und B unterschieden: 18,03 Cent (Klasse A) bzw. 18,40 Cent (Klasse B).
- Für die Strecke A 12 zwischen Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras wird ein Aufschlag von 25 % auf den Grundkilometertarif erhoben.
- Für zahlreiche Mautabschnitte (z. B. A 9, A 10, A 13) gelten unterschiedliche Teiltarife, die ebenfalls nach Emissionsklassen und Achszahl gestaffelt sind.
- Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten reduzierte Nacht‑Mauttarife für die A 13‑Strecke.
Dokumente (PDFs)
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