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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert die Vergütung pro Quadratmeter und regelt Zuschläge sowie Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das gesamte Bundesland Oberösterreich und persönlich für alle Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2594 € pro Quadratmeter Wohn‑ oder Geschäftsfläche und 0,4695 € pro Quadratmeter für die Gehsteigreinigung inklusive Streuung bei Glatteis.
  • Ein Materialzuschlag von 15 % des Grundentgelts wird für die Beschaffung von Reinigungs‑ und Wartungsmaterialien hinzugefügt.
  • Für Arbeiten außerhalb der regulären Zeiten (nach 24 Uhr) wird ein höheres Sperrgeld von 5 € pro Einsatz verlangt, vorher 4,50 €.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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