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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundlöhne, Materialzuschlag und Sonderentgelte.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Grundlohn beträgt 0,2641 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten; für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen wird 0,4828 € pro Quadratmeter gezahlt.
  • Ein Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundlohns (ohne Gehsteig‑Entgelt) wird zusätzlich zum Lohn gezahlt.
  • Für Einsätze vor Mitternacht wird ein Sperrgeld von 4,50 € und nach Mitternacht von 5,00 € pro Einsatz fällig.
  • Für besondere Zusatzarbeiten (z. B. Fassadenrenovierung, Stiegenhaus‑Malerarbeiten) erhalten Hausbesorger das Doppelte des Grundlohns.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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