Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sondervergütungen, und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Tirol und betrifft alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitsverhältnis nicht bereits durch einen Kollektivvertrag geregelt ist.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2652 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,5008 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
- Ein Materialkostenzuschlag von 20 % wird zusätzlich zum Grundentgelt gewährt, ist aber nicht Teil des Entgelts selbst.
- Für das nächtliche Öffnen von Haustüren wird ein Sperrgeld von 4,50 € (vor Mitternacht) bzw. 5,00 € (nach Mitternacht) gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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