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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sondervergütungen, und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Tirol und betrifft alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitsverhältnis nicht bereits durch einen Kollektivvertrag geregelt ist.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2652 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,5008 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
  • Ein Materialkostenzuschlag von 20 % wird zusätzlich zum Grundentgelt gewährt, ist aber nicht Teil des Entgelts selbst.
  • Für das nächtliche Öffnen von Haustüren wird ein Sperrgeld von 4,50 € (vor Mitternacht) bzw. 5,00 € (nach Mitternacht) gezahlt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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