Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2018 Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen in Oberösterreich fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, wenn ihr Arbeitgeber nicht Mitglied eines Kollektivvertrags ist.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 116,64 € gezahlt, zuzüglich 14,23 € pro Aufzugshalle über dem siebten Stock.
- Für die Betreuung von Schwimmbädern, Saunen und Terrassenbädern wird ein Stundenlohn von 12,89 € zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt ein Satz von 25,78 €.
- Für das Reinigen, Bewässern und Mähen von Grünflächen wird ein Jahresbetrag von 1,2064 € pro Quadratmeter festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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