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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von technischen Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg fest.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 114 € festgelegt, der für jedes weitere Stockwerk über sieben Stockwerke um 9,95 € steigt.
  • Für die Betreuung von Schwimmbädern, Saunas und ähnlichen Einrichtungen wird ein Stundenlohn von 11,85 € bzw. 13,28 € für Wasseraufbereitung zugrunde gelegt; an Sonn- und Feiertagen gilt ein 100‑%iger Zuschlag.
  • Für Heizungs- und Warmwasseranlagen wird ein Grundbetrag von 222,70 € pro Monat verlangt; je nach Brennstoffart kommen zusätzliche Zuschläge für einzelne Kessel hinzu.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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