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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Tirol (2018)
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer in Tirol fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsaufgaben und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Tirol und betrifft Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sowie deren Arbeitgeber/innen.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich 95,55 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,97 € pro weiterem Geschoss.
  • Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte des jeweiligen Stundenlohns (14,34 € bzw. 9,96 €).
  • Für die Pflege von Grün‑ und Gartenanlagen werden je Quadratmeter unterschiedliche Beträge für Reinigung (0,3434 €), Bewässerung (0,3315 €) und maschinelles Mähen (0,4734 €) festgelegt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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