Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer in Tirol fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsaufgaben und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Tirol und betrifft Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sowie deren Arbeitgeber/innen.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich 95,55 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,97 € pro weiterem Geschoss.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte des jeweiligen Stundenlohns (14,34 € bzw. 9,96 €).
- Für die Pflege von Grün‑ und Gartenanlagen werden je Quadratmeter unterschiedliche Beträge für Reinigung (0,3434 €), Bewässerung (0,3315 €) und maschinelles Mähen (0,4734 €) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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