Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Vorarlberg die Betreuung und Bedienung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungs‑ und Warmwasseranlagen sowie Garagen übernehmen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt wurden.
- Für Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 95,51 € bis zu vier Stockwerken und 5,94 € pro zusätzlichem Stockwerk festgelegt.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Stundenlohn von 14,35 € zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen wird das Doppelte gezahlt.
- Für Grünflächen werden pro Quadratmeter jährlich 0,3315 € für Reinigung, 0,3315 € für Bewässerung und 0,4735 € für maschinelles Mähen berechnet (auf zwölf Monatsraten verteilt).
Dokumente (PDFs)
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