Zusammenfassung
Die Verordnung 136. Änderung der Arzneitaxe aktualisiert die Preisansätze für viele Arzneimittel, ändert Bezeichnungen und nimmt einige Produkte aus dem Register. Die neue Preisliste gilt ab 1. Jänner 2018.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/1/2017XXVI
Pharmazie
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2018
- Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Apothekengesetzes als gesetzliche Grundlage für die Änderung der Arzneitaxe.
- Ein neuer Absatz 53 wird nach § 11 Abs. 52 eingefügt, in dem die Wirksamkeit der überarbeiteten Anlage B festgelegt wird.
- Die überarbeitete Anlage B mit den aktualisierten Preisansätzen tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
- Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel (z. B. Ammoniumcarbonat, Paracetamol, Zinkoxid) werden neu festgelegt oder angepasst.
Dokumente (PDFs)
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