Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert mehrere Beschäftigungsgruppen mit jeweiligen Gehältern und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
- Für Lehrkräfte (Beschäftigungsgruppe 1) wird das Mindestgehalt pro Unterrichtseinheit nach Berufsjahren gestaffelt, z. B. 25,60 € für die ersten fünf Jahre.
- Technisches Personal und Hilfskräfte (Beschäftigungsgruppe 2) erhalten ein festes monatliches Bruttogehalt, das ebenfalls nach Berufsjahren steigt.
- Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich zu ihrem Grundgehalt eine Weihnachts- und eine Urlaubsremuneration in Höhe eines Monatsentgelts.
Dokumente (PDFs)
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