Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
- Für die Reinigung von Wohn- und anderen Räumen wird ein Entgelt von 0,2647 € pro Quadratmeter Nutzfläche gezahlt.
- Ein Materialkostenersatz von 20 % des Grundentgelts wird zusätzlich gezahlt, um die Kosten für Verbrauchsmaterialien zu decken.
- Für Häuser mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 10 % und bei Arbeiten an Sonn‑ oder Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % gewährt.
Dokumente (PDFs)
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