Zusammenfassung
Die Verordnung legt 2018 den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten fest, definiert wer darunter fällt und nennt konkrete Pauschal- und Stundenbeträge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2018
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen und Einrichtungen beauftragt wurden.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 100,42 € für bis zu vier Geschosse und 6,57 € pro weiterem Geschoss gezahlt.
- Für Schwimmbäder, Saunen und Terrassenbäder wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 13,72 €.
- Die Pflege von Grünflächen wird nach Quadratmeter abgerechnet (z. B. 0,3187 € für Reinigung pro m² jährlich).
Dokumente (PDFs)
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