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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Kärnten (2018)
Verordnung vom 01.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2018 den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten fest, definiert wer darunter fällt und nennt konkrete Pauschal- und Stundenbeträge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2018
  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen und Einrichtungen beauftragt wurden.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 100,42 € für bis zu vier Geschosse und 6,57 € pro weiterem Geschoss gezahlt.
  • Für Schwimmbäder, Saunen und Terrassenbäder wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 13,72 €.
  • Die Pflege von Grünflächen wird nach Quadratmeter abgerechnet (z. B. 0,3187 € für Reinigung pro m² jährlich).
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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