Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, leicht erhöhte Beträge für die Kriegsopferversorgung und das Opferfürsorgegesetz für das Jahr 2018 fest. Sie tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/4/2017XXVI
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Grundrente für erwerbsunfähige Schwerbeschädigte wird je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit (20 %‑80 %) neu festgelegt; die Beträge steigen von 55,50 € bis 443,80 €.
- Die Schwerstbeschädigtenzulagen werden für bestimmte Summen (130‑280) angepasst; die neuen Werte liegen zwischen 166,40 € und 443,80 €.
- Im Opferfürsorgegesetz wird der Grundbetrag von 848 327,30 € auf 866 990,50 € erhöht.
- Weitere Entschädigungspositionen (z. B. § 14, § 18, § 20, § 42, § 46) werden um ein bis mehrere Euro erhöht; die neuen Beträge liegen zwischen 44,00 € und 2 186,70 €.
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