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Aufgaben‑Zuweisungs‑Verordnung: Konzessionsvergabe an das Finanzamt
Verordnung vom 05.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt das Recht zur Erteilung von Glücksspiel‑Konzessionen vom Bundesminister auf das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.
Bundesministerium für Finanzen12/5/2017XXVI
Glücksspiel
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 05.12.2017
  • Die Verordnung stützt sich auf § 60 Abs. 23 des Glücksspielgesetzes als gesetzliche Grundlage.
  • Das Finanzamt erhält die Aufgabe, Konzessionen nach den Regelungen von § 14 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 GSpG zu erteilen.
  • Die Bestimmungen der genannten Paragraphen gelten sinngemäß für das Finanzamt, solange es um die Erteilung von Konzessionen geht.
  • Konzessionen, die vom Finanzamt nach dieser Verordnung erteilt werden, gelten rechtlich als vom Bundesminister für Finanzen erteilt.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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