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Festlegung der Ausgleichstaxe 2018 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Verordnung vom 12.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 365/2017 bestimmt für das Jahr 2018 die monatliche Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz: 257 € bei 25‑99, 361 € bei 100‑399 und 383 € ab 400 Beschäftigten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/12/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2018 Außer Kraft ab 31.12.2018
  • Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für das Jahr 2018 fest.
  • Arbeitgeber mit 25‑99 Beschäftigten zahlen 257 € pro Monat, mit 100‑399 Beschäftigten 361 €, und ab 400 Beschäftigten 383 €.
  • Die Taxe wird für jede einzelne Person berechnet, die theoretisch zu beschäftigen wäre.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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