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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 13.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich auf 438,05 € pro Monat fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Weihnachtsbonus, Urlaubszuschuss sowie die Kostenübernahme für Sprach‑ und Qualifizierungskurse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2017XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der monatliche Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte beträgt 438,05 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden inkl. Bereitschaft.
  • Fehlt die vom Arbeitgeber bereitgestellte Wohnung und Verpflegung, wird ein Geldwert von 30 % des für Sozialversicherungs‑Bewertungssatzes festgelegten Betrags pro Kalendertag gezahlt.
  • Der Arbeitgeber muss bei Arbeitsantritt ordentliche Arbeitskleidung bereitstellen und die Reinigungskosten übernehmen; mindestens die Hälfte der Kosten eines Deutsch‑ oder vergleichbaren Sprachkurses ist ebenfalls zu tragen.
  • Jedes Kalenderjahr wird am 1. Dezember eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Bruttomonatslohns ausbezahlt; bei kürzerer Beschäftigungsdauer erfolgt eine anteilige Zahlung.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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