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Mindestlohntarif für Personal in privaten Kindertagesstätten (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 13.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest, inklusive Teilzeitregelungen, Sonderzulagen und zusätzlicher Sozialleistungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2017XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die nicht kollektivvertragsfähig sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
  • Der monatliche Bruttolohn wird nach Berufsjahren gestaffelt, beginnend mit € 1.514 für das 1. und 2. Jahr bis zu € 1.804 ab dem 27. Berufsjahr.
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den anteiligen Lohn, berechnet nach dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu einer Vollzeitstelle (1 Stunde = 1/165 des Bruttomonatsgehalts).
  • Mitarbeiter in sonderpädagogischen oder integrativen Gruppen erhalten zusätzlich € 57 pro Monat als Erschwerniszulage.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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