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Heimarbeitstarif für chemische Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung
Verordnung vom 30.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag und gewährt einen 10 %igen Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/30/2017XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2017
  • Der Tarif gilt in ganz Österreich für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag abgedeckt ist.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei der Stundenlohn laut Lohnstufe 3 bei 7,88 € liegt.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter*innen einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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