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Datenmeldungen im Nachsorgeprogramm für Organ‑ und Stammzell‑Lebendspender*innen
Verordnung vom 13.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Gesundheitsdaten im Nachsorgeprogramm für Organ‑ und Stammzell‑Lebendspender*innen erhoben, verarbeitet und wer darauf zugreifen darf, um Sicherheit, Qualitätssicherung und Forschung zu ermöglichen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/13/2017XXVI
Forschung
Gesundheit
Datenschutz
Qualitätssicherung

Schwerpunkte

  • Die Datenverarbeitung dient dem Schutz und der Sicherheit von Lebendspender*innen, der Dokumentation von Gesundheitsverläufen, der Organisation regelmäßiger Nachkontrollen, der Qualitäts‑ und Berichtserstellung sowie wissenschaftlichen Zwecken.
  • Erlaubte Datenarten umfassen Identitätsangaben, Klinik‑ und Versorgungsdaten, klinische Befunde, Informationen zum Entnahme‑ und Nachsorgeprozess, ein verschlüsseltes Personenkennzeichen sowie ggf. Todesdatum und -ursache.
  • Zugriffsberechtigt sind die Gesundheit Österreich GmbH für alle genannten Zwecke und die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen für die jeweiligen Daten; das Bundesministerium erhält jährlich einen Bericht bis Ende März.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (14.12.2017) in Kraft und gilt rückwirkend für Daten, die seit dem 01.01.2017 erfasst wurden.
Image of politician Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Abgeordnete zum Nationalrat
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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