Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 richtet im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Blutkommission ein, die die Ministerin in allen Fragen zu Blut, Blutprodukten und Transfusionen berät. Die Kommission setzt sich aus Fachvertretern verschiedener Institutionen zusammen, arbeitet ehrenamtlich und wird alle vier Jahre neu besetzt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/2/2017XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Es wird eine Blutkommission eingerichtet, die die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in allen Belangen rund um Blut, Blutprodukte sowie Spende‑ und Transfusionswesen berät.
- Die Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Fachgesellschaften, Universitätskliniken, Blutdepots, dem Roten Kreuz, der Wirtschaftskammer, der Pharmaindustrie, der Plasma‑Interessengemeinschaft, der Ärztekammer, der Bundesarbeitskammer und den Patientenvertretungen der Länder.
- Mitglieder und Ersatzmitglieder werden für jeweils vier Jahre ernannt und müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten abgeben.
- Für die Teilnahme an Sitzungen erhalten Mitglieder, Ersatzmitglieder und beiziehende Sachverständige Erstattung ihrer Reisekosten nach Gebührenstufe 3; ein Honorar wird nicht gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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