Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2017/18 legt für das Schuljahr 2017/18 Höchstbeträge pro Schüler*in und Schulform fest, die bei der kostenfreien Bereitstellung von Schulbüchern nicht überschritten werden dürfen. Sie enthält Sonderregelungen für Unterrichtsmittel eigener Wahl, Zweitsprache, Sprachheilkurse und sehbehinderte Lernende.Bundesministerium für Familien und Jugend3/2/2017XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Festlegung von Höchstbeträgen für die durchschnittlichen Kosten pro Schüler*in je Schulform (z. B. 100 € für Volksschulen, 300 € für Hauptschulen).
- Schulen dürfen Unterrichtsmittel eigener Wahl bis zu 15 % der festgelegten Höchstbeträge zusätzlich beschaffen, solange die Gesamtsumme das Limit nicht überschreitet.
- Für Schüler*innen, die wegen mangelnder Unterrichtssprache als außerordentliche Lernende eingestuft sind, gilt ein reduziertes Limit von 85 € pro Schüler*in.
- Zusätzliche Beträge von 16,87 € (Deutsch als Zweitsprache) bzw. 14,67 € (muttersprachlicher Unterricht) werden zu den Höchstbeträgen hinzugerechnet.
Dokumente (PDFs)
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