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IngG‑Kostenverordnung: Zertifizierungstaxe und Funktionsentschädigung für Ingenieure
Verordnung vom 15.03.2017

Zusammenfassung

Die IngG‑Kostenverordnung legt die Zertifizierungstaxe für die Ingenieur‑Qualifikation (370 € im Jahr 2017) sowie die Funktionsentschädigung für Fach‑Expertinnen und -Experten fest. Die Beträge werden ab 2018 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, können bei Wiederholung des Fachgesprächs steigen und beinhalten Rückstellungen für Qualitätsmanagement.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/15/2017XXV
Berufsverband
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2017
  • Die Zertifizierungstaxe für das Jahr 2017 wird auf 370 € festgesetzt.
  • Ab dem 1. Jänner 2018 wird die Taxe jährlich an den im Oktober veröffentlichten Verbraucherpreisindex angepasst; Beträge werden auf ganze Euro gerundet.
  • Wird das Fachgespräch wiederholt, erhöht sich die Zertifizierungstaxe um den Teil der Funktionsentschädigung, der auf das Fachgespräch entfällt, zuzüglich eines Verwaltungskostenbeitrags von 50 €.
  • Von jeder Zertifizierungstaxe werden 20 € zurückgestellt und nach Aufforderung an eine vom Bundesminister beauftragte Institution für übergeordnetes Qualitätsmanagement ausgezahlt.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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