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Festlegung der Sprengel der Bezirksgerichte in Niederösterreich (2017)
Verordnung vom 21.03.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert die Zuständigkeitsbereiche (Sprengel) der Bezirksgerichte in Niederösterreich und tritt am 1. September 2017 in Kraft, wobei sie die vorherige Regelung von 2016 ablöst.
Bundesministerium für Justiz3/21/2017XXV
Gerichtswesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2017
  • Die Verordnung legt für jedes der 26 Bezirksgerichte in Niederösterreich fest, welche Gemeinden zu dessen Sprengel (Zuständigkeitsbereich) gehören.
  • Die Regelung tritt am 1. September 2017 in Kraft und hebt damit die vorherige Bezirksgerichte‑Verordnung von 2016 zum 31. August 2017 auf.
  • Die Verordnung basiert auf dem § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes und den entsprechenden Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes, wobei die Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung erforderlich ist.
  • Durch die klare Zuordnung von Gemeinden zu Bezirksgerichten wird die Rechtssicherheit für Bürger*innen, Behörden und Rechtspraktiker*innen erhöht.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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